Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist ein zentrales Gesetz im deutschen Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Es gilt für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Das Gesetz unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen, die jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um rechtlich wirksam zu sein. Ziel des KSchG ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen.