Kollektivarbeitsrecht
Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmervertretungen wie Gewerkschaften oder Betriebsräten und Arbeitgebern oder deren Verbänden. Es umfasst Bereiche wie Tarifrecht, Arbeitskampfrecht und Mitbestimmungsrecht. Ziel ist es, die Interessen von Arbeitnehmergruppen zu schützen und eine gerechte Zusammenarbeit zwischen den Parteien zu fördern.