Arbeitsrecht
Arbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen. Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das Individualarbeitsrecht, das sich mit den Rechten und Pflichten einzelner Arbeitnehmer und Arbeitgeber befasst, und das Kollektivarbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitgebern regelt. Ziel des Arbeitsrechts ist es, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.